Dr. Jürgen Brand (rechts), Präsident des Landessozialgerichtes, berichtete über das juristische Dilemma bei den sogenannten "Bagatellkündigungen". Klaus Bärenfänger moderierte den Frühschoppen des SPD-Ortsvereins Gevelsberg. Von Borris Kißler. „Maultaschen und Millionäre“ – die häufigen Bagatellkündigungen, seit einigen Monaten durch entsprechende Medienberichte im Fokus der öffentlichen Diskussion, standen am 14. März auf der Tagesordnung des Politfrühschoppens des SPD-Ortsvereins Gevelsberg.
Dr. Jürgen Brand, Vorsitzender der Hagener SPD und Präsident des Landessozialgerichts, berichtete anschaulich über das herrschende Dilemma: Denn Arbeitsrichter, so es denn überhaupt zu einem Verfahren kommt, haben zwar im Rahmen des geltenden Rechts Ermessensspielräume bei ihren Urteilen, grundsätzlich aber gilt: „Bagatelldiebstähle“ gibt es nicht, was für die Stromkosten der Handyaufladung ebenso gilt wie für eine zu Unrecht gegessene Frikadelle oder einen durch eine Kassiererin zu Unrecht eingelösten Pfand-Bon.
Der „Stern“, so Brand, habe eine „Hitliste der Bagatellkündigungen“ veröffentlicht, neben den öffentlich bekannt gewordenen Fällen kommen darin auch Kündigungen aufgrund eines aus dem Müll (von einem Entsorgungsunternehmen gesammelt) genommenen Kinderbettes und nach dem Verfalldatum gegessene Süßigkeiten vor. Der Hinweis des Juristen: Grundsätzlich sei die außerordentliche Kündigung an ein „außerordentliches Fehlverhalten“ zu knüpfen, bei „Bagatellen“ müsse eine Abmahnung der Kündigung vorausgehen. Und gängige betriebliche Praxis (beispielsweise bislang gedultete Privattelefonate) sei kein Kündigungsgrund, hier müsse durch entsprechende Mitteilung an die Belegschaft zunächst mitgeteilt werden, dass dies „ab Zeitpunkt x“ nicht mehr gelte.
Problem auch: Die „Verdachtskündigungen“, zwar zulässig, die bei entsprechender Gerichtsentscheidung zwar durch Wiedereinstellung zurückzunehmen seien, doch: „Hat der Arbeitgeber den Arbeitsplatz inzwischen neu besetzt, gibt es dieses Recht nicht mehr.“ Jedenfalls: Zwischen den Rechten des Arbeitgebers und denen des Arbeitnehmers (Besitzstandswahrung nach jahrzehntelangem Dienst ohne jedes Fehlverhalten) sei unter dem Aspekt eines verschwindend geringen wirtschaftlichen Schadens (Handyaufladung am Arbeitsplatz im einschlägigen Urteil beispielsweise für 0,0014 Cent Stromkosten) genau abzuwägen, so Jürgen Brand. Eine Gesetzesinitiative der SPD, welche diesen wirtschaftlichen Aspekt berücksichtigen soll, ist auf den Weg gebracht worden.
Zwar war allen Gästen im „Hippendorf“ klar, dass Diebstahl grundsätzlich ein Kündigungsgrund ist und bleibt, aber: Unzufrieden macht der öffentliche Eindruck, dass „Weisse-Kragen-Kriminalität“ oftmals ohne Folgen bleibe. Denn egal, ob Millionenverluste durch Spekulation oder andere unternehmerische Fehlentscheidungen, oder ob „großzügige Auslegung“ von Spesen- und Reisekostenabrechnungen: Die jüngst ausgeurteilten Fälle kommen an diese Dimensionen längst nicht heran.
Wie gewohnt, klang der Politfrühschoppen mit einem gemeinsamen Mittagessen aus, im Oktober wird es die nächste Auflage, dann zu einem weiteren interessanten Thema, geben.